Verfahrensvertretung
Auch die andere Partei ist anzuhören
Audiatur et altera pars
Entsprechend dieser Maxime sollten Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, vor Gericht gelöst werden, damit beide Parteien des Streits ihre Stellungnahme dazu abgegeben können. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass nicht jedes solche Treffen angenehm ist, darum bietet Ihnen unsere Kanzlei die Dienstleistung der Verfahrensvertretung an.
Die Verfahrensvertretung übernehmen wir auf Grundlage der uns von unseren Mandanten erteilten Vollmacht. Unsere Aufgabe ist es dann, für Sie sämtlichen Tätigkeiten und Pflichten nachzukommen, die in einem solchen Verfahren notwendig sind, und aus den Rechtsvorschriften resultieren, umso nicht mehr in die Sache zu involvieren, als notwendig ist.
Wir bereiten uns solide und fachgerecht vor. Immer analysieren wir die uns anvertraute Sache sorgfältig, um eine Lösung zu finden, die für unseren Mandanten am günstigsten ist. Alle unsere Maßnahmen werden mit dem Mandanten konsultiert, der laufend über die Etappen des Gerichtsverfahrens informiert wird.