Firmenkunden

Niemand ist der richtige Richter in der eigenen Sache

Nemo iudex in causa sua

Unsere Juristen helfen Ihnen bei der Durchführung von Massen-Verfahren „Elektronisches Gerichtsverfahren“ bei EPU und Zwangsvollstreckung.

Wir sind perfekt organisiert, um Sachen im EPU (poln. für Elektronisches Mahnverfahren) vor dem Elektronischen Gericht in großem Umfang durchzuführen. Dafür verfügen wir über ein entsprechendes Computersystem, mit dem alle Prozesse ordnungsgemäß und auf jeder Etappe des Verfahrens durchgeführt werden können.

Die Nutzung zeitgemäßer Lösungen wie das Elektronische Gerichtsverfahren lässt uns ein Problem deutlich schneller lösen als bei traditionellen Formen der Geltendmachung von Rechten. Dadurch, dass sämtliche Dokumente in elektronischer Form sind, ist die Korrespondenz zwischen unserer Kanzlei und dem Gericht deutlich schneller und effektiver. Die Verfahren im Elektronischen Gerichtsverfahren lassen außerdem die Arbeitskosten, die Abwicklung der Korrespondenz, die Gerichtskosten und die Kosten der Verfahrensvertretung durch einen Bevollmächtigten optimieren.

Unsere Kanzlei kümmert sich somit um die ordnungsgemäße Vorbereitung der Prozessdokumente und ihre Einreichung beim zuständigen Gericht einschließlich notwendigem Beweismaterial. Nach Erhalt rechtskräftiger Urteile kümmern wir uns darum, dass sie vor der Zwangsvollstreckung an eine Inkasso-Gesellschaft gegeben werden, und dort, wo es notwendig ist, auch an den Gerichtsvollzieher.

Wenn Sie schnell und reibungslos ein Urteil des Gerichts in Massen-Sachen erhalten wollen, kontaktieren Sie bitte unsere Kanzlei. Wir stellen Ihnen die gesamte Prozedur und die Bedingungen für eine Zusammenarbeit mit uns vor.

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